GeSKAR: Sachstand über gefährliche Stoffe in Produkten aus Massenkunststoffen

Um das Ziel der Stärkung des Kunststoffrecyclings im Sinne der zirkulären Ökonomie zu erreichen, ist es notwendig, die Kenntnis über Additive, gefährliche Stoffe (eingestuft gemäß CLP-Verordnung oder SVHC nach REACH) und Degradationsprodukte in Kunststoffen sowie über Kontaminationen in Kunststoffabfällen zu vertiefen. Das Vorhaben soll an die Ergebnisse des Berichtes [1] anknüpfen und die Frage des Gehaltes an gefährlichen Stoffen und der Rezyklatqualität für Produkte aus Massenkunststoffen (hier PE, PP, PS, PET) wie Verpackungen, Haushalts-waren, Sport-, Spiel-, Freizeitartikel sowie im Gartenbau, der Land- und Forstwirtschaft untersuchen.

Kontakt:
Umweltbundesamt, Postfach 14 06, 06813 Dessau-Roßla
Kathleen Burkhardt-Medicke, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
kathleen.burkhardt-medicke@uba.de

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